Die zuständigen Einstellungen für diese Aufgabe finden sich unter
Benutzerkonfiguration => Richtlinien => Systemsteuerung => Anpassung
Sie heißen:
Die Optionen sind weitgehend selbstbeschreibend und bedürfen keiner großen Erklärung. Einzig bei der Auswahl des Bildschirmschoners in der letzten Einstellung sollte man anstatt einer bestimmten Animation den Eintrag
rundll32.exe user32.dll,LockWorkStation
machen. Dieser sorgt dafür, dass nach Ablauf der Frist, die man in der 3. Einstellung festlegt, sofort der Bildschirm gesperrt wird.
Nach der Konfiguration des Bildschirmschoners über GPO können ihn die Benutzer nicht mehr anpassen.
Die oben genannten Einstellungen für den Bildschirmschoner funktionieren auch noch unter den neuen Versionen von Windows. Auf sie muss man weiterhin zurückgreifen, wenn man Regeln zum Sperren des Bildschirms für Benutzer und nicht für Computer definieren möchte.
Die neue Einstellung für GPOs, die ab Windows 8 und Server 2012 greift, findet sich nämlich nur im Zweig Computerkonfiguration, und zwar unter Richtlinien ⇒ Windows-Einstellungen ⇒ Sicherheitseinstellungen ⇒ Lokale Richtlinien ⇒ Sicherheitsoptionen. Sie heißt Interaktive Anmeldung: Inaktivitätsgrenze des Computers.
Ab Windows 8.1 reicht eine Einstellung, um einen inaktiven PC automatisch zu sperren.
Wenn man diese Richtlinie aktiviert, dann muss man nur mehr das Zeitintervall in Sekunden festlegen, nach dem der Computer gesperrt wird, wenn er keine Aktivität des Benutzers feststellen kann.