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windows_server:dc:gpo_lockscreen

Bildschirmsperre per GPO

GPO für Windows 7 definieren

Die zuständigen Einstellungen für diese Aufgabe finden sich unter

Benutzerkonfiguration => Richtlinien => Systemsteuerung => Anpassung

Sie heißen:

  • Bildschirmschoner aktivieren
  • Kennwortschutz für den Bildschirmschoner verwenden
  • Zeitlimit für den Bildschirmschoner
  • Bestimmten Bildschirmschoner erzwingen

Die Optionen sind weitgehend selbst­beschreibend und bedürfen keiner großen Erklärung. Einzig bei der Auswahl des Bildschirm­schoners in der letzten Einstellung sollte man anstatt einer bestimmten Animation den Eintrag

rundll32.exe user32.dll,LockWorkStation

machen. Dieser sorgt dafür, dass nach Ablauf der Frist, die man in der 3. Einstellung festlegt, sofort der Bildschirm gesperrt wird.

Nach der Konfiguration des Bildschirmschoners über GPO können ihn die Benutzer nicht mehr anpassen.

Bildschirm sperren unter Windows 8.1 und 10

Die oben genannten Einstellungen für den Bildschirm­schoner funktionieren auch noch unter den neuen Versionen von Windows. Auf sie muss man weiterhin zurückgreifen, wenn man Regeln zum Sperren des Bildschirms für Benutzer und nicht für Computer definieren möchte.

Die neue Einstellung für GPOs, die ab Windows 8 und Server 2012 greift, findet sich nämlich nur im Zweig Computerkonfiguration, und zwar unter Richtlinien ⇒ Windows-Einstellungen ⇒ Sicherheitseinstellungen ⇒ Lokale Richtlinien ⇒ Sicherheitsoptionen. Sie heißt Interaktive Anmeldung: Inaktivitätsgrenze des Computers.

Ab Windows 8.1 reicht eine Einstellung, um einen inaktiven PC automatisch zu sperren.

Wenn man diese Richtlinie aktiviert, dann muss man nur mehr das Zeitintervall in Sekunden festlegen, nach dem der Computer gesperrt wird, wenn er keine Aktivität des Benutzers feststellen kann.

windows_server/dc/gpo_lockscreen.txt · Zuletzt geändert: von aeinert

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