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Die zuständigen Einstellungen für diese Aufgabe finden sich unter Benutzerkonfiguration ⇒ Richtlinien ⇒ Systemsteuerung ⇒ Anpassung. Sie heißen:
Bildschirmschoner aktivieren Kennwortschutz für den Bildschirmschoner verwenden Zeitlimit für den Bildschirmschoner Bestimmten Bildschirmschoner erzwingen
Die Optionen sind weitgehend selbstbeschreibend und bedürfen keiner großen Erklärung. Einzig bei der Auswahl des Bildschirmschoners in der letzten Einstellung sollte man anstatt einer bestimmten Animation den Eintrag
rundll32.exe user32.dll,LockWorkStation
machen. Dieser sorgt dafür, dass nach Ablauf der Frist, die man in der 3. Einstellung festlegt, sofort der Bildschirm gesperrt wird.
Nach der Konfiguration des Bildschirmschoners über GPO können ihn die Benutzer nicht mehr anpassen. Bildschirm sperren unter Windows 8.1 und 10
Die oben genannten Einstellungen für den Bildschirmschoner funktionieren auch noch unter den neuen Versionen von Windows. Auf sie muss man weiterhin zurückgreifen, wenn man Regeln zum Sperren des Bildschirms für Benutzer und nicht für Computer definieren möchte.
